Das neuste Smartphone oder der Laptop haben vielleicht die beste technische Ausstattung haben – sind aber womöglich für sehbeeinträchtigte Menschen nicht nutzbar. Um so etwas zu verhindern, könnte der Gesetzgeber rechtliche Vorgaben machen, dass Produkte barrierefrei sein müssen. Die Bundesregierung will das aber nicht.
Meine Fraktion hat die Bundesregierung befragt, was sie tut, um spezifische Verbrauchergruppen zu unterstützen. In ihrer Antwort erklärt die Bundesregierung, eine „umfassende Barrierefreiheit“ sei auch aus ihrer Sicht wichtigstes Kriterium zur Marktteilnahme von behinderten Menschen. Es ist ihr aber nicht wichtig genug, um entsprechende Vorgaben auch gesetzlich zu verankern. So hat sie im letzten Jahr darauf verzichtet, die Privatwirtschaft zu umfassender Barrierefreiheit zu verpflichten. Die Bundesregierung möchte beim Abbau von Barrieren stattdessen „mit gutem Vorbild vorangehen“ (Antworten auf die Fragen 29 & 30). Es ist schön und gut, wenn Bundesbehörden barrierefrei zugänglich sind. Aber für das alltägliche Leben der meisten behinderten Menschen spielt das kaum eine Rolle.
Der Besuch von Gaststätten, Kinos oder Arztpraxen, aber auch die barrierefreie Gestaltung von Webseiten sind die eigentlichen Herausforderungen, die die Politik in den Fokus nehmen sollte. Doch bei der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) Anfang 2016 hat die Bundesregierung die Chance vertan, den Geltungsbereich auf private Anbieter von Produkten, Dienstleistungen und Medien zu erweitern. Und auch bei Vorgaben zum öffentlichen Bereich blieb sie zögerlich: Im BGG fehlen weiterhin klare zeitliche Vorgaben, bis wann die Barrieren in den vom Bund genutzten Gebäuden und im Intranet des Bundes beseitigt sein müssen.
- Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Schutzlücken und Unterstützungsbedarf bei besonderen Verbrauchergruppen“ (Pdf), Bundestags-Drucksacke 18/13572, 13.09.2017