Elternrechte stärken – Zwangsimplantation verhindern

[19.01.2018] 

Können gehörlose Eltern gezwungen werden, dass ihrem ebenfalls gehörlosen Kind eine Hörprothese eingesetzt wird? Das wird derzeit vor dem Familiengericht Goslar verhandelt – und könnte ein Präzedenzfall werden. Ich habe die Bundesregierung deshalb gefragt, wie man verhindern kann, dass es künftig mit Verweis auf das Kindeswohl vermehrt zu Zwangsimplantationen kommt.

Bei dem Fall, der in Goslar verhandelt wird, hatte der HNO-Arzt einer Braunschweiger Klinik das Jugendamt eingeschaltet. Er sieht das Kindeswohl gefährdet, da die Eltern das Einsetzen der Hörprothese (Cochlea Implantat, CI) ablehnen. Inzwischen beruft sich auch ein Sozialamt im Kreis Trier-Saarburg auf diesen Rechtsstreit und hat bei einem ähnlichen Fall ebenfalls das Jugendamt eingeschaltet.

Fast alle Eltern wollen das Beste für ihr Kind. Gerade wenn gehörlose Eltern eine Implantation für ihr ebenfalls gehörloses Kind ablehnen, sollte man annehmen, dass sie sehr gut einschätzen können, welche Chancen und Nachteile ihr Kind haben wird, wenn es nur gebärdensprachlich kommuniziert. Sie erfahren das schließlich täglich selber. Trotzdem scheinen Eltern, die eine Implantation ablehnen, verstärkt in den Fokus der Jugendämter zu geraten. Der Vorwurf: Kindeswohlgefährdung.

Vor diesem Hintergrund habe ich die Bundesregierung gefragt, ob gewährleistet ist, dass sich Familien mit hörbeeinträchtigten und gehörlosen Kinder eigenständig und ohne Zwang für oder gegen eine Implantation entscheiden können.  Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort den hohen Stellenwert der im Grundgesetz verankerten Elternrechte (Art. 6, Abs. 2 GG). Nur wenn die Eltern sich weigerten, eine Gefahr abzuwenden, die mit großer Sicherheit das Kind schädigen würde, spreche man von Kindeswohlgefährdung (§ 1666 BGB). An der Rechtslage müsse nichts geändert werden. Eine Bewertung im Kontext der UN-Behindertenrechtskonvention bleibt allerdings aus.

Ist das Wohl des Kindes gefährdet, wenn es ohne Implantate bei Eltern aufwächst, die gebärdensprachlich kommunizieren? Droht ihm unmittelbare Gefahr? Diese Fragen dürfte kaum mit „ja“ beantwortet werden, sonst dürften sich Eltern nie gegen eine CI-Versorgung aussprechen. Wo herrschen schließlich bessere Bedingungen für ein gehörloses Kind als in einer Familie, in der gebärdensprachlich kommuniziert wird? Zudem sind sich zahlreiche Verbände (u.a. Deutscher Gehörlosen-Bund, Deutschen Cochlea Implantat Gesellschaft) einig: Eine CI-Implantation gegen den Willen der Eltern ist abzulehnen. Nun ist die Frage, ob das Gericht zur gleichen Einschätzung kommen wird.

Leider gibt die Bundesregierung keine Antwort darauf, wie Eltern in der Wahrung ihrer Rechte gestärkt werden können, so dass sie gar nicht in die Situation geraten, vor Gericht zu landen. Es sei Sache der unabhängigen Gerichte darüber zu entscheiden, ob im Einzelfall eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Das ist grundsätzlich richtig, die Frage in der Sache aber eine andere: Wie können wir verhindern, dass es zu Zwangsimplantationen von CIs kommt?

Hintergrund:
Ein Cochlea Implantat (CI) ist eine elektronische Hörprothese. Es besteht aus zwei Bauteilen: Einem Sprachprozessor mit Sendespule, der hinter dem Ohr getragen wird, und dem Implantat, das im Schädelknochen nahe der Ohrmuschel unter der Haut platziert wird und bis in die Hörschnecke des Innenohres reicht. Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Implantation ist ein gesunder Hörnerv. Nach der Operation folgen Hör- und Sprachtherapien.