Online-Fachgespräch: Zusammen arbeiten für mehr Inklusion

[01.02.2021]  Veranstaltung

Im Frühjahr 1920 trat das Schwerbeschädigtengesetz der Weimarer Republik in Kraft. Erstmals wurde damit u.a. geregelt, dass Unternehmen und Behörden auch Menschen beschäftigen mussten, die durch den Ersten Weltkrieg schwere Behinderungen bekommen hatten. Außerdem durften sich diese „kriegsbeschädigten“ Beschäftigten eigene Interessenvertretungen wählen. Daraus haben sich die heutigen Schwerbehindertenvertretungen (SBV) entwickelt. Eine ihrer wichtigsten Aufgaben ist es – neben der Interessenvertretung –, sich darum zu kümmern, das Unternehmen und Behörden schwerbehinderte Menschen einstellen.

Bei unserer Online-Veranstaltung anlässlich 100 Jahre SBV am 14. Januar haben wir uns v.a. der Frage gewidmet, wie Schwerbehindertenvertretungen bisherige Werkstattbeschäftigte beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen können. Dabei waren Ines Walther-Kolb, Mitglied der Schwerbehindertenvertretung bei der Deutschen Post AG, Peter Sdorra, Richter am Kammergericht Berlin und Haupt-Schwerbehindertenvertrauensperson der Berliner RichterInnen, André Thiel, Werkstattbeschäftigter und Aktivist, und Manfred Otto-Albrecht, Koordinator des Projekts „Unternehmensnetzwerk Inklusion“ der Fortbildungsakademie der Wirtschaft.

Die Veranstaltung machte deutlich, dass Schwerbehindertenvertrauenspersonen einige Möglichkeiten haben, die Einstellung schwerbehinderter Menschen allgemein und auch von bisherigen Werkstattbeschäftigten zu unterstützen: Sie erhalten die Bewerbungen und können darauf drängen, bestimmte BewerberInnen auch dann einzuladen, wenn die Papierform nicht 100% dem Wunschprofil entspricht. Oder sie können gemeinsam mit den ArbeitgeberInnen nach Möglichkeiten suchen, Stellen bzw. Anforderungsprofile so zu verändern, dass sie auch von ehemaligen Werksattbeschäftigten ausgefüllt werden können. Als „Peers“, also selbst behinderte Menschen, können sie in den Betrieben zu einem Klima der Akzeptanz beitragen. Eine zusätzliche Möglichkeit wäre, Kontakte zu Werkstätten und zu Förderschulen zu pflegen, damit dort das Bewusstsein für die Möglichkeiten, die der allgemeine Arbeitsmarkt bietet, steigt.

Mehr Kapazitäten und Rechte

Damit das gelingt, brauchen Schwerbehindertenvertretungen mehr Kapazitäten als bisher – vor allem in kleinen und mittleren Betrieben. Denn dort üben sie ihr Amt zusätzlich zu ihren normalen betrieblichen Aufgaben wahr. In großen Betrieben sind die Schwerbehindertenvertrauensleute zwar freigestellt, doch mit ihren gesetzlichen Aufgaben in der Regel so ausgelastet, dass für Zusätzliches kaum Zeit bleibt. Außerdem ist es nötig, die Rechte der Schwerbehindertenvertretungen zu stärken – denn ihre rechtliche Position gegenüber den ArbeitgeberInnen ist relativ schwach.

Die Veranstaltung hat gezeigt, dass der Weg zu einem wirklich inklusiven Arbeitsmarkt noch weit ist. Werkstätten für behinderte Menschen müssen deutlich mehr unternehmen, um ihre Beschäftigten für den Schritt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermutigen und zu qualifizieren. ArbeitgeberInnen brauchen von den zuständigen Behörden mehr Unterstützung als bisher, wenn sie schwerbehinderte Menschen, insbesondere ehemalige Werkstattbeschäftigte, anstellen wollen. Vor allem müssen ihre Anträge und Fragen schnell, unbürokratisch und im Sinne der behinderten Menschen bearbeitet werden.

Auf dem Grünen Youtube-Kanal können Sie sich das Video des Online-Fachgesprächs anschauen.