Petitionsrecht für mehr Mitwirkung stärken

[28.09.2023]  Positionspapier
Blick in den Plenarsaal des Deutschen Bundestages während einer Bundestagssitzung. Am Rednerpult steht ein Redner, im Plenum sitzen viele Abgeordnete.
© DBT/Marc-Steffen Unger

Wir stehen vor vielen schwierigen Herausforderungen, die gesellschaftliche Lage ist enorm angespannt und die Menschen wollen mitreden und ihre Anliegen vorbringen. Es ist unsere Aufgabe als Parlamentarier*innen, den Bürger*innen zuzuhören, ihre Kritik und Vorschläge ernsthaft zu bedenken. Der Petitionsausschuss hat hier eine wichtige Rolle, weil er als Anwalt der Bürger*innen ihre Anliegen in Parlament und Regierung trägt.

Deshalb wollen wir das große demokratische Potenzial des Petitionswesens stärken und besser ausschöpfen, indem wir das Verfahren einfacher, transparenter und verbindlicher machen. Das schafft Vertrauen und ist besonders jetzt wichtig, wo unsere Demokratie unter Druck steht.

Bei der letzten großen Reform des Petitionsrechts vor gut 20 Jahren wurden „öffentliche Petitionen“ eingeführt. Sie sind ein Erfolgsmodell geworden. Jetzt ist der Moment, wo wir das Petitionsrecht nochmal kräftig nach vorn entwickeln müssen!

In unserem Fraktionsbeschluss beschreiben wir, wie wir die Sichtbarkeit der Anliegen von Bürgerinnen erhöhen und es Petentinnen erleichtern wollen, für ihre Anliegen zu werben. Einige Vorschläge sind:

  • Petitionen ab 100.000 Unterschriften sollen im Plenum beraten werden können.
  • Ab 30.000 statt bisher 50.000 Unterschriften soll eine Petition in einer öffentlichen Ausschusssitzung Gehör finden.
  • Die Frist für das Sammeln der Unterschriften soll von vier auf sechs Wochen verlängert werden.
  • Das Verfahren wollen wir insgesamt transparenter, einfacher und zugänglicher machen.

Fraktionsbeschluss „Das Petitionsrecht stärken – für mehr Mitwirkung am demokratischen Prozess“

Meine Rede dazu