Bundestag berät Antrag zum nicht-invasiven Pränataltest auf Trisomien

[24.04.2024]  Pressemitteilung
Das Foto zeigt das Podium der Pressekonferenz. Zu sehen sind (von links nach rechts): Dagmar Schmidt (SPD), Hubert Hüppe (CDU), Corinna Rüffer (Grüne), Carina Kühne (Schauspielerin und Inklusions-Aktivistin), Stefan Schwartze (SPD)
Pressekonferenz zur Vorstellung des Antrags.

Interfraktionelle Gruppe Pränataldiagnostik trägt ethische Debatte über vorgeburtlichen Test ins Parlament.

Heute wird der interfraktionelle Antrag „Kassenzulassung des nichtinvasiven Pränataltests – Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums“ (Bundestags-Drs. 20/10515), den 121 Bundestagabgeordnete unterstützen, in erster Lesung im Deutschen Bundestag debattiert.

Der Antrag wurde von der interfraktionellen Gruppe Pränataldiagnostik initiiert und entspricht dem vom Bundesrat am 16. Juni 2023 einstimmig gefassten Beschluss „Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) – Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums“. Mit beiden Initiativen wird die Bundesregierung aufgefordert, ein Monitoring zu den Folgen der Kassenzulassung des NIPT zu veranlassen und ein Expertengremium einzurichten, um die ethischen, rechtlichen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Zulassung zu prüfen.

Am 26. April trifft sich die interfraktionelle Gruppe Pränataldiagnostik mit Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach und dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, um über die inhaltliche Ausgestaltung der beiden Forderungen zu sprechen.

Wie dringend die Auseinandersetzung mit der NIPT-Kassenzulassung ist, zeigen die Abrechnungszahlen zum NIPT in den ersten zwölf Monaten seit Kassenzulassung (Juli 2022 bis Juni 2023), die die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Union (Bundestags-Drs. 20/10039) bekannt gab: Im Durchschnitt kam der Test ca. 63.000 Mal bei ca. 160.000 Geburten pro Quartal zum Einsatz. Damit kommt auf weniger als drei Geburten ein NIPT. Das ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass der vorgeburtliche Trisomien-Bluttest nicht nur in begründeten Einzelfällen zum Einsatz kommt, wie es die Mutterschafts-Richtlinie des G-BA vorsieht, sondern bereits zur Routineunter-suchung in der Schwangerschaft geworden ist. Zudem deuten Zahlen aus Bremen darauf hin, dass seit der NIPT-Kassenzulassung risikoreichere invasive Untersuchungen zur Abklärung eines positiven Befunds zugenommen haben (Bremische Bürgerschaft, Drs. 20/1806).

Dazu erklären die Mitglieder der interfraktionellen Gruppe:

Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen): „Mit dem interfraktionellen Antrag zum NIPT tragen wir die Debatte über die Kassenzulassung des NIPT wieder dorthin, wo sie hingehört: in den Deutschen Bundestag. Die Forderungen nach einem Monitoring und Expertengremium schaffen die notwendige Grundlage für eine parlamentarische Auseinandersetzung, die der fundamentalen ethischen Dimension des Themas Rechnung trägt.“

Stephan Pilsinger (CDU/CSU): „Zum einen geht es uns darum, zu verhindern, dass der NIPT zu einer Routineuntersuchung wird, nur weil er Kassenleistung geworden ist. Zum anderen – und das geht über den Antrag hier hinaus – sollten wir in Zukunft neuartige Pränataltests gesetzgeberisch verbieten, die irgendwelche Indizien für angebliche spätere Erkrankungen des Ungeborenen liefern können sollen. Diese Form der Vorab-Selektion von vielleicht nicht perfekten Menschen ist für mich zutiefst unethisch.“

Hubert Hüppe (CDU/CSU): „Ich kenne Menschen mit Down-Syndrom. Deswegen kann ich nicht akzeptieren, dass es einen Test gibt, der keinem therapeutischen Ziel dient. Die häufigste Konsequenz eines positiven Testergebnisses ist eine Abtreibung.“

Michael Brand (CDU/CSU): „Statt Instrumente anzuwenden, die direkt Selektion von menschlichem Leben fördern und Druck auf Eltern erhöhen, braucht es eine Kultur der Förderung und der Akzeptanz von Menschen mit Down-Syndrom. Aus eigener Erfahrung weiß ich um die Besonderheit und die Großartigkeit dieser Menschen. Sie und ihre Familien müssen im Fokus stehen, nicht die Instrumente der Selektion.“

Sören Pellmann (Die Linke): „Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet uns zur Förderung von Inklusion und Vielfalt. Die routinemäßige Nutzung des NIPT als ‚Screening‘ könnte diese Grundwerte gefährden, da sie die Annahme nahelegt, dass manche Leben weniger wertvoll seien als andere.“

Pascal Kober (FDP): „Aus der Zunahme von durchgeführten Pränataltests ergibt sich eine Vielzahl ethischer Fragen, denen wir uns als Gesellschaft dringend stellen müssen. Deshalb muss beobachtet werden, inwiefern das Grundrecht auf Leben nach Art. 2 GG möglicherweise schleichend zum Grundrecht nur für diejenigen umgedeutet wird, die vermeintlichen individuellen oder gesellschaftlichen Normalitätsansprüchen genügen.“

Dr. Franziska Kersten (SPD): „Wichtig ist uns eine gesellschaftliche Debatte über die rechtlichen, gesundheitspolitischen und vor allem auch ethischen Folgen dieser Tests. Bereits heute ist absehbar, dass weitere Pränataltests für verschiedene Eigenschaften und Krankheiten auf dem Weg sind. Wie wir damit künftig umgehen wollen, müssen wir bereits heute besprechen.“

Dagmar Schmidt (SPD): „Kinder mit Down-Syndrom sind keine Menschen zweiter Klasse. Gerade im Hinblick auf die Pränataltests gehört aus unserer Sicht auch über die nach wie vor bestehenden Vorurteile, insbesondere bei Trisomie 21, aufzuklären und deutlich zu machen, dass die Lebensrealität von Familien mit Kindern mit Down-Syndrom ebenso erfüllend ist, wie in Familien, deren Kinder ohne kognitive Einschränkungen leben.“

Stefan Schwartze (SPD): „NIPT bergen die Gefahr falsch-positiver Ergebnisse, insbesondere bei jüngeren Schwangeren, was zu unnötigen Sorgen und möglicherweise vorschnellen Entscheidungen führen kann. Wir wollen, dass werdende Mütter und Eltern die Unterstützung und umfassende Informationen erhalten, die in dieser besonderen Phase des Lebens benötigt wird.“

Hintergrund:
Die interfraktionelle Gruppe Pränataldiagnostik konstituierte sich in dieser Wahlperiode im Juli 2022. Ihre Mitglieder eint die Überzeugung, dass die vorgeburtliche Untersuchung auf die Triso-mien 13, 18 und 21 nicht zur Routine in der Schwangerschaft werden darf. Nach Auffassung der Gruppe widersprechen der Trisomien-Bluttest und selektive Pränataldiagnostik grundsätzlich der Idee einer inklusiven Gesellschaft und Artikel 8 der UN-Behindertenrechtskonvention. Die inter-fraktionelle Gruppe besteht aus folgenden Bundestagsabgeordneten: Michael Brand (CDU/CSU), Hubert Hüppe (CDU/CSU), Dr. Franziska Kersten (SPD), Pascal Kober (FDP), Stephan Pilsinger (CDU/CSU), Sören Pellmann (DIE LINKE), Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen), Dagmar Schmidt (SPD), Stefan Schwartze (SPD), Sabine Weiss (CDU/CSU).