Debatte ist mit G-BA-Beschluss nicht beendet

[19.09.2019]  Pressemitteilung

Zur Entscheidung des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) zur Kassenübernahme pränataler molekulargenetischer Bluttests erklärt Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Die Debatte ist mit der heutigen Entscheidung nicht beendet. Auch mit Blick auf künftige Tests müssen wir dringend die Grenzen und Bedingungen molekulargenetischer Testverfahren in der Schwangerschaft festlegen. Der Bundestag wird deshalb den Prozess weiterführen, der mit der Orientierungsdebatte im April begonnen hat.

Ich halte die heutige Entscheidung des G-BA inhaltlich für falsch: Die Kassenübernahme des Trismomie-Bluttests suggeriert, er sei sinnvoll. Deshalb werden ihn Schwangere vermehrt nutzen. Wer ihn nicht machen möchte, wird sich eher rechtfertigen müssen. Zwar sagt der G-BA, ein Screening sei nicht gewollt. Doch er hat die „Risikogruppe“, für die der Test künftig finanziert wird, nur wachsweich eingegrenzt.
Eine breite Anwendung des Tests birgt weitere Risiken: Würden alle Schwangeren den Test machen, bekämen 20 Prozent ein falsches Ergebnis. Denn je jünger die Schwangere, umso wahrscheinlicher ist ein falsch-positives Ergebnis. Und schließlich ersetzt der Test entgegen aller Behauptungen das invasive Verfahren nicht grundsätzlich: Ein positives Ergebnis muss invasiv abgeklärt werden.

Menschen mit Trisomie 21 sind genau so glücklich oder unglücklich wie Menschen ohne Trisomie. Schwangeren zu suggerieren, es sei ein Risiko, solch ein Kind zu bekommen, ist falsch.

Zudem halte ich es für falsch, dass der G-BA heute eine Entscheidung getroffen hat. Der G-BA weiß, dass sich der Bundestag mit dem Thema befasst und Vorschläge zu erwarten sind, wie künftig mit molekulargenetischen Tests verfahren werden soll. Deshalb wäre es angemessen gewesen, das Verfahren ruhend zu stellen – zumal der G-BA selbst angemahnt hatte, dass Entscheidungen wie diese fundamentale ethische Grundfragen berühren und deswegen das Parlament entsprechende Regelungen treffen sollte.