Down-Syndrom-Tag: Bundestag muss entscheiden

[20.03.2020]  Pressemitteilung

Anlässlich des morgigen Welt-Down-Syndrom-Tags erklärt Corinna Rüffer, behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Es ist ein fatales Signal: Ab Herbst werden die Gesetzlichen Krankenkassen voraussichtlich die Kosten für vorgeburtliche Bluttests übernehmen, mit denen sich testen lässt, ob ein Kind sehr wahrscheinlich mit einer Trisomie wie beispielsweise Down-Syndrom geboren wird. Die Solidargemeinschaft zahlt dann für Tests, die bei einem positiven Ergebnis in fast allen Fällen zu einem Schwangerschaftsabbruch führen werden.

Aktivistinnen und Aktivisten mit Down-Syndrom haben in den letzten Jahren deutlich gemacht, wie sehr diese Tests sie verletzen. Sie haben sich immer wieder an Politikerinnen und Politiker gewandt und erklärt, warum diese Tests nicht Kassenleistung werden dürfen. Der Bundestag hat noch immer die Möglichkeit, diese Bluttests zu verbieten oder aus der Kassenfinanzierung zu nehmen. Das ist dringend nötig.

Der Welt-Down-Syndrom-Tag, der jährlich am 21. März stattfindet, weil bei Menschen mit Down-Syndrom das Chromosom 21 dreifach vorhanden ist, ist ein Tag der Vielfalt. Niedrigschwellige vorgeburtliche Bluttests schränken diese Vielfalt ein. Das zeigt auch der aktuell vorliegende Entwurf für die geplante Versicherteninformation zu den Tests. Er macht den Wert eines Lebens mit Down-Syndrom nicht deutlich, er informiert nicht einmal ausgewogen: Menschen mit Down-Syndrom kommen nicht zu Wort, auch ihre Eltern werden nicht zitiert und es wird deutlich, dass Familien mit einem Kind mit Down-Syndrom nicht weniger glücklich sind als andere.

Der Vorschlag zur Versicherteninfo bestätigt, dass wir über den vorgeburtlichen Bluttest grundsätzlich nachdenken müssen. Er dient der Selektion und widerspricht deshalb der UN-Behindertenrechtskonvention. Der Deutsche Bundestag darf sich nicht länger vor der Verantwortung drücken. Solche Tests dürfen nicht zur Anwendung kommen.

Hintergrund:
Der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) hat sich im September 2019 grundsätzlich für die Kassenzulassung des vorgeburtlichen Trisomie-Bluttests ausgesprochen. Beschlossen wurde außerdem, dass eine Kostenübernahme durch die GKV erst dann möglich ist, wenn dazu auch eine Versicherteninformation vorliegt. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) soll diese Versicherteninformation erstellen und hat Anfang März einen Entwurf vorgelegt, zu dem nun bis 3. April Stellungnahmen eingereicht werden können.