Weckruf für ein gutes Bundesteilhabegesetz

[21.04.2016]  Pressemitteilung

Anlässlich des bundesweiten Flashmobs für ein gutes Bundesteilhabegesetz, der heute auch in Trier stattfand, erklärt Corinna Rüffer, Trierer Bundestagsabgeordnete und behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Auch im Jahr 2016 müssen Menschen mit Behinderungen nach wie vor um ihre Rechte kämpfen. Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, daran grundsätzlich etwas zu ändern. Dieses Versprechen droht die Bundesregierung gerade zu brechen. Der im Januar bekannt gewordene Arbeitsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum „Bundesteilhabegesetz“ versetzte Betroffene und ihre Verbände in Aufregung, weil er für viele Menschen gravierende Verschlechterungen bedeuten würde. Behinderte Menschen, die in ihrem Alltag Unterstützung brauchen, sind oft der Willkür der zuständigen Ämter und Sachbearbeiter ausgeliefert. Sozialämter zwingen behinderte Menschen gegen ihren Willen und trotz anderer Möglichkeiten, in ein Heim zu ziehen. Dort unterliegt ihr Leben dem vorgegebenen strikten Tagesablauf. Aufstehen um sieben, auch wenn man um sechs aufstehen müsste oder bis neun schlafen könnte. Gleiches gilt für Mahlzeiten oder das Zubettgehen. Toilettengänge sind nur in Abstimmung mit anderen Heimbewohnern möglich. Eine individuelle Freizeitgestaltung außerhalb des Heims ist fast unmöglich – erst recht nicht abends oder am Wochenende. Das ist eine unzumutbare Einschränkung der Freiheit und diese Bedingungen können oftmals auch lebensbedrohlich sein.

Wer sein Leben gestalten will, muss hart für sein Recht kämpfen und einen langen Atem mitbringen. Betroffene bekommen oft erst nach Jahren vor Gericht Recht. In langwierigen Verfahren müssen sie alles offenlegen – auch ganz private und intime Dinge. Von der Anzahl der täglichen Toilettengänge bis zum Urlaubsziel muss alles gerechtfertigt werden. Zudem müssen behinderte Menschen und deren Partnerinnen und Partner große Teile ihres Einkommens und ihrer Ersparnisse einsetzen für die Unterstützungsleistungen, die sie brauchen. Das finden nach einer kürzlich veröffentlichten repräsentativen Umfrage von Infratest dimap 65 Prozent der Deutschen nicht richtig. All das widerspricht auch den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention, die seit 2009 geltendes Recht in Deutschland ist. Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen wollen nicht länger dulden, dass ihre Rechte missachtet werden. Deshalb werden sie den Verantwortlichen so lange auf den Wecker gehen, bis alle Missstände behoben sind.

Menschen mit Behinderungen fordern:

  • Die volle Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Rahmen des versprochenen Bundesteilhabegesetzes
  • Gewährung von Unterstützung bei Teilhabe, Assistenz und Pflege unabhängig von Einkommen und Vermögen des Menschen mit Behinderung und deren Partnerinnen!
  • Unterstützung muss individuell statt in aussondernden Einrichtungen geleistet werden.