CDU fährt populistisches Manöver auf Kosten behinderter Menschen

[20.04.2023]  Pressemitteilung

Zum Gesetzentwurf zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts, den der Bundestag heute in abschließender Lesung berät und beschließt, erklärt Corinna Rüffer, Berichterstatterin für Behindertenpolitik der Grünen Bundestagsfraktion.

Es ist ein populistisches Manöver auf Kosten schwerbehinderter Menschen, wenn die Union nun Kurs auf eine Blockade des Gesetzes im Bundesrat nimmt.

Ihren Widerstand machen die Christdemokraten dabei ausgerechnet an der Einführung einer 4. Staffel der Ausgleichsabgabe fest. Ein „Nein“ würde nicht nur mehr Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen verhindern. Die Union, die sich sonst gerne wirtschaftsfreundlich gibt, würde zudem den Unternehmen in den Rücken fallen, die sich gesetzeskonform verhalten und Unterstützung bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen brauchen. Eben jene erhalten die Mittel aus der Ausgleichsabgabe, um die entstehenden Kosten für z.B. gesetzlichen Zusatzurlaub oder die behinderungsgerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes zu finanzieren. Deswegen hat auch die Wirtschaft ein Interesse daran, dass die Abgabe gerechter gestaltet wird.

Die Behauptung der Union, die Ausgleichsabgabe sei eine Strafe für Unternehmen, zeigt, dass sie die Bedeutung der Beschäftigungspflicht nicht verstanden hat. Die Ausgleichsabgabe ist der gebotene Beitrag derjenigen, die ihrer Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht nachkommen.

Gänzlich unverständlich wird das Vorgehen der Union, wenn man bedenkt, dass von der 4. Staffel der Ausgleichsabgabe nur ein geringer Teil der mehr als 45.000 Unternehmen betroffen ist, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Jedes Unternehmen kann die Ausgleichsabgabe zudem vermeiden, indem es seine Beschäftigungspflicht erfüllt.

Hintergrund:
Der Gesetzentwurf zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts (Drs. 20/5664) beinhaltet – neben anderen Maßnahmen – im Kern die Einführung der 4. Staffel der Ausgleichsabgabe für beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Demnach müssen Unternehmen mit mindestens 60 Arbeitsplätzen künftig pro nicht besetztem Pflichtarbeitsplatz 720 Euro im Monat zahlen. Für kleinere Unternehmen gibt es Sonderregelungen.
Die Einführung einer vierten Staffel der Ausgleichsabgabe wurde bei der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf von nahezu allen Expert*innen begrüßt.