Heimkinder: Fauler Kompromiss muss verhindert werden

[22.04.2016]  Pressemitteilung

Zu den Ergebnissen eines Treffens von Vertretern der Fachministerkonferenzen (ASM, FMK, GMK, CdSK) zur Errichtung einer Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ für ehemalige Heimkinder aus Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien, erklärt Corinna Rüffer, behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Es ist eine Schande, wenn nun offensichtlich aufgrund von Einsparinteressen Heimkinder aus Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien gegenüber Heimkindern aus Jugendhilfeeinrichtungen massiv benachteiligt werden sollen.

Menschen, die in Behindertenheimen und Psychiatrien waren (viele von ihnen aufgrund falscher Diagnosen!), haben das gleiche Leid und Unrecht erlebt, wie Heimkinder aus Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen. Es ist durch gar nichts zu rechtfertigen und nicht akzeptabel, dass sie nun deutlich geringere finanzielle Leistungen erhalten sollen. Diesen Menschen würde damit – nach den Misshandlungen in den Einrichtungen und der Nicht-Berücksichtigung bei den bestehenden Heimkinderfonds – erneut Unrecht zugefügt. Ernst gemeinte Anerkennung und Hilfe sieht anders aus.

Ich appelliere an den Bund und die Kirchen, diesen faulen Kompromiss nicht mitzutragen. Beide Opfergruppen müssen hinsichtlich der finanziellen Leistungen gleich gestellt werden.

Hintergrund:
Vertreterinnen und Vertreter der Fachministerkonferenzen haben sich am Dienstag in Hamburg getroffenen, um eine Einigung hinsichtlich der unterschiedlichen Positionen zu den finanziellen Leistungen für Heimkinder aus Behindertenheimen und Psychiatrien zu erzielen.
Der ausgehandelte Kompromiss sieht vor, dass die vorgesehene einmalige Anerkennungsleistung von 9.000 auf 7.000 Euro abgesenkt werden soll. Die Rentenersatzleistung soll bei maximal 5.000 Euro bleiben. Heimkinder aus Jugendhilfeeinrichtungen haben dagegen aus den bereits seit 2012 bestehenden Heimkinderfonds bis zu 10.000 Euro für Sachleistungen erhalten sowie Rentenersatzleistungen von bis zu 25.000 Euro.