Zum Pressegespräch zur Studie zum „Stand der Umsetzung schulischer Inklusion nach der UN-Behindertenrechtskonvention in Rheinland-Pfalz“ mit Prof. Dr. Michael Wrase erklärt Corinna Rüffer, Grüne Bundestagsabgeordnete aus Rheinland-Pfalz:
Die Studie kommt zu einem erschreckenden Urteil: Rheinland-Pfalz verstößt systematisch gegen seine völkerrechtlichen Verpflichtungen, das Recht aller Kinder und Jugendlichen auf eine inklusive Beschulung umzusetzen (Art. 24 UN-BRK).
Der Trend geht in Rheinland-Pfalz tatsächlich seit Jahren in die falsche Richtung. So nimmt die Zahl von Schülerinnen und Schülern zu, die eine Förderschule besuchen, anstatt abzunehmen. Die allermeisten dieser jungen Menschen erwerben keinen anerkannten Schulabschluss und haben deshalb große Probleme, einen Ausbildungs- und Arbeitsplatz zu finden. Und selbst wenn sie einen Abschluss erwerben, wiegt das Stigma „Förderschule“ oftmals so schwer, dass viele Arbeitgeber*innen abwinken.
Es spricht viel dafür, dass der rheinland-pfälzische Sonderweg, „Schwerpunktschulen“ mit der Durchführung inklusiven Unterrichts innerhalb des Regelschulsystems zu beauftragen, gescheitert ist. Nur 29 Prozent der Regelschulen in Rheinland-Pfalz bieten wenigstens einem Kind oder Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf einen Schulplatz – was weit unter dem bundesweiten Durchschnitt von 68 Prozent (Stand 2018) liegt. „Schwerpunktschulen“ sind häufig diejenigen Schulen, die in sozial prekären Lagen verortet sind. Über 40 Prozent der dort Lernenden kommen aus Familien mit geringem Einkommen, während Eltern mit höheren Einkommen und starkem Bildungsbewusstsein „Schwerpunktschulen“ unter diesen Voraussetzungen für ihre Kinder eher meiden. So bleiben arme Kinder unter sich. Viele von ihnen werden mit sonderpädagogischem Förderbedarf „gelabelt“, nicht zuletzt deshalb, weil offizielle Stellen diesen genau dort vermuten.
Soziale Durchmischung ist aber eine Voraussetzung für das Gelingen inklusiver Bildung. Das rheinland-pfälzische Modell konterkariert das. Kein Wunder, dass das Elternwahlrecht ins Leere läuft. Denn welche Wahl haben Eltern behinderter Kinder tatsächlich? Oftmals hören sie an „Schwerpunktschulen“: „Wir laufen am Limit und geben trotzdem unser Bestes“, während die Förderschulen mit attraktiven Betreuungsschlüsseln winken. Auch Rheinland-Pfalz hat sich verpflichtet, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Das wird nicht gelingen, wenn Förderschulen neben dem Regelschulsystem parallel finanziert werden. Das Land muss endlich konsequent die finanziellen Ressourcen aber auch das Wissen und die Erfahrungen der Pädagoginnen und Pädagogen von Förderschulen in das Regelschulsystem zum Wohl aller Kinder und Jugendlichen einfließen lassen. Um die Rechte von Schülerinnen und Schülern umzusetzen, ist ein radikaler Kurwechsel unabdingbar.
Hintergrund:
Im September wurde die Studie „Die Umsetzung schulischer Inklusion nach der UN-Behindertenrechtskonvention in den deutschen Bundesländern“ des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) veröffentlicht. Über die Ergebnisse der Studie bezogen auf Rheinland-Pfalz berichtete heute Prof. Dr. Michael Wrase, einer der Autoren, im Rahmen eines Pressegesprächs in Mainz.