Steuerrecht: EU-weite Mindeststandards nötig!

[11.12.2014]  Pressemitteilung

Anlässlich des Luxemburger Steuerskandals ließ sich die Trierer Bundestagsabgeordnete Corinna Rüffer bei einem Besuch des Trierer Finanzamts von dessen Vorsteher Jürgen Kentenich und anderen Fachleuten des Finanzamts die steuerliche Behandlung von Grenzpendlern und das so genannte „Tax Ruling“ erläutern. Dazu erklärt Corinna Rüffer:

Es nicht akzeptabel, wenn europäische Nachbarländer in einen Wettstreit um die niedrigsten Steuern treten und aktiv bei der Steuervermeidung helfen, um Kapital in ihr Land zu ziehen. Auch viele Unternehmen, die in der Region Trier ansässig sind, nutzen diese Möglichkeiten des luxemburgischen Steuerrechts.

In Deutschland sind solche Steuergestaltungen illegal und damit strafbar. Da sich die Unternehmen aber innerhalb Luxemburgs legal verhalten, sind die dortigen Behörden nicht bereit, die deutschen Finanzbehörden bei der Aufklärung der Sachverhalte zu unterstützen.

Die Bundesregierung muss sich dringend für gemeinsame steuerliche Mindeststandards in der Europäischen Union einsetzen. Dazu gehören:
1. Die Einführung einheitlicher Standards für die Berechnung des zu versteuernden Gewinns (Bemessungsgrundlage).
2. Ein einheitlicher Rahmen für Mindeststeuersätze.
3. Die effektive Durchsetzung des Steuerrechts eines EU-Mitgliedstaates in allen anderen Mitgliedstaaten. Im Fall Luxemburg hieße das, dass die Luxemburger Behörden die deutsche Finanzverwaltung uneingeschränkt bei der Aufklärung von in Deutschland strafbarer Steuerhinterziehung unterstützen müssten, auch wenn das Verhalten in Luxemburg legal war.
4. Die uneingeschränkte Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse insbesondere der Eigentumsverhältnisse an Firmen gegenüber anderen Staaten der EU. So ist es in Luxemburg möglich, eine Firma zu gründen ohne dass der luxemburgische Staat weiß, wem diese Firma gehört. Dabei handelt es sich in der Regel um Scheinfirmen, was man daran erkennen kann, dass oft einige hundert Firmen im gleichen Bürogebäude sitzen.

Der umfassende Informationsaustausch über die Zinserträge ist ein erster wichtiger Schritt, der aber bei weitem noch nicht ausreicht. Auch Jürgen Kentenich betonte, dass zwischen den Staaten der Europäischen Union umfassende Transparenz erforderlich sei. Dazu gehöre auch, dass die individuellen steuerlichen Vereinbarungen zwischen einem Staat und einem Unternehmen („Tax Ruling“) gegenüber den anderen betroffenen Staaten offengelegt werden muss. Letztere müssen die Möglichkeit haben, den Sachverhalt zu prüfen.

Die Region Trier profitiert selbstverständlich vom wirtschaftlichen Engagement deutscher Unternehmen auch in Luxemburg. Dieses Engagement ist legal und es ist begrüßenswert, dass die offenen europäischen Binnengrenzen Menschen ermöglichen, in Luxemburg zu guten Bedingungen zu arbeiten oder als Unternehmen Geld zu verdienen. Schädlich sind diejenigen, welche diese Freiheit missbrauchen. Dagegen müssen wir mit aller Härte vorgehen.