Klageprivilegien könnten Wohnungsmarkt verschärfen

[01.10.2014]  Pressemitteilung

Zur Abstimmung im Bundestag über die Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren in TTIP und CETA erklärt Corinna Rüffer, Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen aus Trier:

Die Regierungsfraktionen von Union und SPD haben vergangene Woche in einer namentlichen Abstimmungen einen Antrag abgelehnt, der nur eine Forderung enthält: Keine Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren (ISDS) in den Handelsabkommen CETA und in TTIP.

Investor-Staat-Schiedsverfahren sind das Instrument, mit dem Staaten vor private Schiedsgerichte gezerrt werden können, allein weil sie Regeln zum Schutz von Menschen und Umwelt durchsetzen. Konzerne gehen gezielt gegen staatliche Regulierung vor, um Entschädigungszahlungen in Millionenhöhe zu erstreiten – auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Die Regierungsfraktionen haben abgelehnt, sich gegen einen solchen Mechanismus einzusetzen. TTIP und CETA setzen damit die Kommunen erheblich unter Druck und bedrohen ihre Handlungsfreiheit:

Beide Abkommen sehen vor, dass der Tatbestand der „Bruch der legitimen Erwartungen von Investoren“ eingeführt wird. Die Ausweisung Triers als Stadt mit einer angespannten Wohnlage könnte damit zum Fall beim Schiedsgericht werden: Denn die Begrenzung von Mietpreisen aufgrund einer ortsüblichen Vergleichsmiete könnte ein Bruch der legitimen (Gewinn-)Erwartungen der Investoren sein. Für die Trierer Abgeordneten Katarina Barley (SPD) und Bernhard Kaster (CDU) wäre das eine gute Gelegenheit gewesen, ihren Forderungen nach einer Entspannung der Mietsituation in der Stadt auch in Berlin Nachdruck zu verleihen. Leider haben sie dem Druck ihrer Fraktionen nachgegeben und ebenfalls den Antrag abgelehnt.

Eines der größten Probleme Triers, der extrem angespannte Wohnungsmarkt, würde sich durch ein solches Abkommen erheblich verschärfen. Deshalb müssen die entsprechenden Regelungen gestrichen werden. Ein Abkommen, das die Rechte einzelner Konzerne über die der Bürgerinnen und Bürger stellt, kann nicht akzeptiert werden. Die Annahme der Regierungsfraktionen, man könne die Inhalte dann verhandeln, wenn der endgültige Entwurf der Kommission im Bundestag verhandelt werde ist blauäugig. Die Erfahrung zeigt, dass man auf EU-Gesetzgebung so früh wie möglich Einfluss nehmen muss. Am Ende bleibt nur noch die völlige Zustimmung oder Ablehnung.