Angehörigen-Entlastungsgesetz: Viele werden weiter im Regen stehen

[07.11.2019]  Rede
Rede zum "Angehörigen-Entlastungsgesetz" (7.11.2019)

Es ist natürlich richtig, Menschen zu entlasten, die Familienangehörige pflegen, sie unterstützen und für sie da sind. Deshalb stimmen wir dem Gesetzentwurf der Koalition zum „Angehörigen-Entlastungsgesetz“ auch zu. Aber die Regelungen reichen bei weitem nicht aus: Viele Menschen, die Angehörige pflegen und unterstützen, und auch manche Pflegebedürftige werden von diesem Gesetz nicht profitieren.

Das sind unter anderem die Eltern von minderjährigen behinderten Kinder. Sie versorgen ihre Kinder medizinisch, füttern sie, lagern sie nachts um, gehen mit ihnen zu Therapien und müssen zum Teil sehr dafür kämpfen, die notwendige Versorgung sicherzustellen. Mit Erwerbsarbeit ist das oft nicht vereinbar. Dass hier eine solidarische Entlastung fehlt, trifft vor allem die Mütter.
Auch erwerbstätige behinderte Menschen selbst werden weiterhin zur Kasse gebeten: Sie müssen ihre Unterstützung und Pflege mitfinanzieren, auch wenn ihr Einkommen weit unterhalb von 100.000 Euro liegt. Ihnen wird nur ein Jahreseinkommen von 30.000 Euro zugestanden, bis zu dem kein eigener Kostenbeitrag zu leisten ist.

Was wir brauchen ist eine wirkliche solidarische Entlastung! Das heißt zum Beispiel: Unterstützungssysteme müssen verlässlich zur Verfügung stehen. Und zwar für alle, die sie brauchen. Niemand darf in finanzielle Nöte geraten, die/er pflegebedürftig ist oder Unterstützung benötigt.

Zum Lesen: Meine Rede zum „Angehörigen-Entlastungsgesetz“ (2./3. Lesung)