Recht auf Selbstbestimmung in den Mittelpunkt stellen

[12.03.2020]  Rede
Rede zu Stand und Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (11.3.2020)

Das Bundesteilhabegesetz sollte ein Beitrag sein, um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in diesem Land voranzutreiben. Aber es löst viele Probleme nicht: So werden Werkstattmitarbeiterinnen und Werkstattmitarbeiter, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten wollen, auf diesem Weg nach wie vor nicht ausreichend unterstützt. Viele Menschen mit Behinderungen müssen weiterhin um jedes bisschen Unterstützung kämpfen. Das Bundesteilhabegesetz pflastert und flickt – aber es stellt nicht den Menschen mit seinem Recht auf Selbstbestimmung in den Mittelpunkt der Politik.

Nun liegt der „Bericht zum Stand und zu den Ergebnissen des Bundesteilhabegesetzes“ vor und der schafft zumindest Klarheit bei der Frage der Anrechnung von Einkommen und Vermögen: Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde ermöglicht, dass Menschen mehr als 3.600 Euro besitzen dürfen. Doch in dem Gesetz steht auch, dass sie ab einem Vermögen von 57.000 Euro für Teilhabeleistungen weiterhin selber zahlen müssen. Der Bericht belegt nun: Es gibt kaum Personen, die Eingliederungshilfe beziehen und so viel Geld haben.

Deshalb sollten wir diese Regelung endlich ändern! Es ist ein kleiner Schritt und er betrifft nicht viele behinderte Menschen – aber es ist ein wichtiger symbolischer Schritt, weil wir damit sagen: Es ist Aufgabe der Gesellschaft, gleiche Möglichkeiten für alle zu schaffen. Das darf nicht am Portemonnaie des Einzelnen hängen. Dann können wir uns den wirklich schwierigen Problemen von Menschen mit Behinderungen in diesem Land widmen und endlich eine inklusive Gesellschaft schaffen.

Bericht zum Stand und zu den Ergebnissen des Bundesteilhabegesetzes, Bundestags-Drucksache 19/16470, 8.1.2020

Zum Lesen: Meine Rede zum BTHG-Bericht