BTHG: Reparatur nicht ausreichend

[17.10.2019]  Rede
Rede zum "BTHG-Reparaturgesetz" (17.10.2019)

In Deutschland arbeiten immer mehr Menschen in Werkstätten und eben nicht weniger. Diese Menschen arbeiten für sehr wenig Geld – im Durchschnitt für 200 Euro pro Monat – und mit sehr wenigen Perspektiven: Nicht einmal 1 Prozent der Werkstattbeschäftigten, bekommen jemals die Chance, dort raus und auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu kommen.

Mit dem Bundesteilhabegesetz sollten Alternativen zur Arbeit in Werkstätten geschaffen werden. Es wurde endlich eine bundesgesetzliche Regelung für das sogenannte Budget für Arbeit (Lohnkostenzuschuss für Arbeitgeber) umgesetzt. Ein toller Gedanke. Aber die Bundesregierung hat das so schlecht geregelt, dass es heute nicht mehr „Budgets“ gibt als vor der bundesweiten Regelung. Hier sind ganz dringend Nachbesserungen nötig!

Auch das mit dem BTHG geschaffene Instrument der „anderen Leistungsanbieter“ sollte Alternativen zur Werkstatt ermöglichen. Diese Alternativen sollten möglichst betriebsnah organisiert sein und sich von Werkstätten in diesem Sinne auch total unterscheiden. Jetzt stellen wir aber fest: Es gibt in ganz Deutschland nur 14 andere Leistungsanbieter. Und die müssen dann auch noch nach Kriterien arbeiten, die denen der Werkstätten ähneln, sodass sie gar keine andere Leistung erbringen können.

Wir haben so viel zu tun in diesem Bereich – aber das BTHG-Reparaturgesetz der Bundesregierung, über das wir heute abstimmen, ist dafür nicht einmal ein Anfang.

Zum Lesen: Meine Rede zum BTHG-Reparaturgesetz