Kinder pflegebedürftiger Eltern und Eltern erwachsener behinderter Menschen zu entlasten, ist gut und dringend nötig. Doch eine Gruppe hat die Bundesregierung im Entwurf zum „Angehörigen-Entlastungsgesetz“ vergessen: Für die Eltern minderjähriger behinderter Kinder ist keine Entlastung vorgesehen. Das ist gerade auch angesichts der geplanten Kostenübernahme vorgeburtlicher Trisomie-Bluttests durch die Krankenkassen nicht hinnehmbar: Es darf nicht sein, dass die Solidargemeinschaft einen solchen Test finanziert, aber gleichzeitig die Eltern im Regen stehen gelassen werden, die sich für ein behindertes Kinder entscheiden.
In der Orientierungsdebatte zum Trisomie-Bluttest, die wir im April im Bundestag geführt haben, zog sich durch gast alle Reden das Bekenntnis, dass behinderte Kinder in unserer Gesellschaft willkommen sein sollen. Dann müssen wir aber auch dafür sorgen, dass Eltern behinderter Kinder nicht draufzahlen, wenn sie dafür sorgen wollen, dass ihre Kinder genauso wie alle anderen Kinder in der Gesellschaft leben und lernen können.
Und noch an anderer Stelle müssen wir entlasten: Behinderten Menschen oder Eltern behinderter Kinder erhalten oft erst nach kräftezehrenden Kämpfen mit Behörden Unterstützungsleistungen finanziert. Die unabhängige Teilhabeberatung soll und kann da Abhilfe schaffen. Deshalb ist es sinnvoll, die Finanzierung dieser Beratungsstellen zu entfristen. Damit die Teilhabeberatung aber wirklich gut arbeiten kann, brauchen sie noch mehr Planungssicherheit. Deshalb müssen die Fördermittel langfristig verlässlich vergeben werden.
Aber noch so gute Beratung kann nicht die Probleme lösen, die der Gesetzgeber verursacht hat. Wenn wir wirklich möchten, dass behinderte Menschen zu ihrem Recht kommen, dann müssen sie entsprechenden Rechten ausgestattet sein. Da hat das Bundesteilhabegesetz krachend versagt und wir haben noch einen dicken Brocken Arbeit vor uns.
Zum Lesen: Meine Rede zum Angehörigen-Entlastungsgesetz (1. Lesung)