Kinder genauso schützen wie Erwachsene

[10.03.2017]  Rede

Zimmereinschlüsse, stundenlanges Verweilen in „Time-Out-Räumen“, Fixierungen am Bett oder Spezialbetten, in denen Kinder gefangen sind – all diese Maßnahmen finden Anwendung in Einrichtungen der Behindertenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Kinder- und Jugendpsychiatrien. Und anders als bei Erwachsenen muss bei Kindern kein Gericht solche freiheitbeschränkenden Maßnahmen genehmigen. Das ist völlig inakzeptabel und wird schon lange von vielen Expertinnen und Experten kritisiert. Kinder müssen mindestens den gleichen Schutz erwarten können wie Erwachsene! Das verlangen auch die UN-Behindertenrechtskonvention und die UN-Kinderrechtskonvention: Keinem Kind darf die Freiheit entzogen werden und bei allen Maßnahmen muss das Wohl des Kindes Vorrang haben.

Ich bin froh, dass wir die bestehende gesetzliche Lücke beim Schutz von Kindern und Jugendlichen endlich schließen. Und ich bin froh, dass wir uns an dieser Stelle einig sind und nach uns nun auch die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt hat.

Doch die grundsätzliche Frage, die wir uns stellen müssen, lautet: Wie lassen sich Zwangsmaßnahmen, die ja immer auch eine Form von Gewalt sind, die oft demütigend und erniedrigend sind, vermeiden? Es gibt zahlreiche alternative Ansätze und Methoden, die auf Deeskalation statt Gewalt setzen. Es ist extrem wichtig, das Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen diese Ansätze kennen und anwenden können. Gewaltfreie Konzepte müssen in der Ausbildung vermittelt werden und während der Berufslaufbahn müssen regelmäßig entsprechende Fortbildungen und Schulungen stattfinden.

 

Weitere Informationen dazu: » Grüner Gesetzentwurf "Zur Einführung eines gerichtlichen Genehmigungserfordernisses bei freiheitsbeschränkenden Maßnahmen gegenüber Kindern"