Mit dem Gesetzentwurf, den wir heute erstmals beraten, setzen wir endlich Teile des Koalitionsvertrages für einen inklusiven Arbeitsmarkts um:
– Wir führen eine vierte Stufe der Ausgleichsabgabe ein für die Betriebe, die sich komplett verweigern Schwerbehinderte einzustellen.
– Wir sorgen dafür, dass die Mittel aus der Ausgleichsabgabe endlich für die Beschäftigung behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwendet werden und nicht länger in Werkstätten und Behindertenwohnheime fließen.
– Wir schaffen den Deckel beim Budget für Arbeit ab, sodass die Lohnkostenzuschüsse in angemessener Höhe gezahlt werden können.
– Wenn Menschen ihre vollständigen Unterlagen beim Integrationsamt eingebracht haben (z.B. Antrag auf Arbeitsassistenz und Berufsbegleitung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung), dann gelten sie nach sechs Wochen als genehmigt, wenn innerhalb dieser Frist nicht entschieden wird (sogenannte Genehmigungsfiktion).
Das sind wichtige Schritte, doch ich hoffe, dass wir in den parlamentarischen Verhandlungen noch mehr Verbesserungen erreichen. So enthält beispielsweise der Antrag der Linksfraktion einige richtige Punkte, u.a. dass die Bußgeldvorschrift für Null-Beschäftiger nicht gestrichen werden darf – so wie aktuell geplant. Bei Verstößen gegen die Beschäftigungspflicht muss es zusätzlich zur Ausgleichsabgabe weiterhin Sanktionsmöglichkeiten geben. Ebenso teilen wir die Auffassung, dass die Ausgleichsabgabe nicht mehr als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden sollte. Warum sollte die Allgemeinheit dafür aufkommen, wenn sich Betriebe aus ihrer Verantwortung stehlen? Und auch aus unserer Sicht ist für Beschäftigte im Budget für Arbeit ein Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit nötig.
Darüber hinaus gibt es Dinge weitere zu klären, für die wir uns in den nächsten Wochen intensiv Zeit nehmen werden. Klar ist aber auch, dass wir mit diesem Gesetz noch keinen umfassend inklusiven Arbeitsmarkt erreichen werden. Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) bei länger erkrankten Beschäftigten zum Beispiel ist ein wichtiges Instrument. Dafür sind einheitliche Standards nötig. Wir dürfen Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen zeitweise nicht arbeiten können, nicht zurücklassen, sondern müssen ihnen die Möglichkeit geben, wieder einzusteigen.
Außerdem brauchen wir endlich Zugänge zum Arbeitsmarkt für diejenigen, denen es bislang keiner zutraut, z.B. Jugendliche mit sogenannter geistiger Beeinträchtigung und andere mit hohem Unterstützungsbedarf reden. Auch auf diese Menschen können und wollen wir nicht verzichten. Und wir müssen endlich dafür sorgen, dass bestehende Instrumente selbstverständlich angewendet werden und dort hinschauen, wo Dinge funktionieren – anstatt zu lamentieren, warum Inklusion nicht funktioniert. Es gibt viele Arbeitgeber*innen, die sich längst auf den Weg gemacht haben und dringend erwarten, dass die Politik sie konsequent unterstützt und Barrieren einreißt.
Zum Lesen: Meine Rede zum Gesetzentwurf „Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts“
Hintergrund – Wie geht’s weiter?
Der Bundestag hat am 2. März 2023 erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts“ (Bt.-Drs. 20/5664) debattiert. Zur weiteren Beratung wurde er zusammen mit weiteren Anträgen zum Thema an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.