Heute vor zwölf Jahren trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft. Es war die Geburtsstunde der Verpflichtung zu einer menschenrechtsorientierten Politik für Menschen mit Behinderungen in Deutschland.
Angesichts dessen hätte ich heute zu gerne über einen Gesetzentwurf gesprochen, der die Mängel des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in den Blick nimmt und jetzt beherzt die Lösungen angeht. Denn genau das hatten Union und SPD in der abschließenden Plenardebatte über das BTHG im Dezember 2016 versprochen: das Gesetz weiterzuentwickeln.
Doch stattdessen enthält der Entwurf zum Teilhabstärkungsgesetz nur zaghafte Schritte. Diese sind zwar nicht falsch – beispielsweise dass das Budget für Ausbildung weiterentwickelt wird, damit die jungen Menschen nicht in Behindertenwerkstätten festhängen.
Aber es geht leider nicht entschlossen in die richtige Richtung, dabei wäre das dringend nötig: Wo bleibt zu Beispiel die spürbare Anhebung der Ausgleichsabgabe für Unternehmen, die trotz Verpflichtung keinen einzigen Menschen mit Behinderung einstellen? Warum findet sich im Gesetzentwurf keinerlei Ansatz, die Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit zu verpflichten? Warum sollen Menschen mit Behinderungen weiterhin mit ihrem Einkommen und Vermögen einstehen für die Assistenz, die sie brauchen und auf die sie ein Recht haben? Wo ist das konsequente Konzept, um Mädchen und Frauen mit Behinderungen besser vor Gewalt zu schützen?
Wir Grüne im Bundestag werden weiter auf entsprechende Änderungen drängen!