Schutz für Edward Snowden

[24.04.2014]  Petition

Mehrere Petitionen fordern, Edward Snowden dauerhaften Schutz und Aufenthalt in Deutschland zu gewähren. Wir unterstützen dieses Ansinnen, denn hier handelt es sich um klassisches Whistleblowing, das dem Schutz der Allgemeinheit dient.

Edward Snowden hat den Menschenrechten und der Demokratie weltweit einen großen Dienst erwiesen. Ohne seine mutigen Enthüllungen wüsste die Welt bis heute nichts über die Fehlentwicklungen bei den Geheimdiensten. Sie ermöglichen es den Zivilgesellschaften, Parlamenten und Regierungen gegen millionenfache Grundrechtsverletzungen vorzugehen.
Es ist ein Armutszeugnis für die westlichen Demokratien, dass Edward Snowden nur (temporären) Aufenthalt und Schutz vor US-Strafverfolgung bei einem autoritären Regime gefunden hat, in dem ansonsten der Rechtsstaat und Menschenrechte täglich mit Füßen getreten werden. Die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat daher bereits im September 2013 die Aufnahme Edward Snowdens in Deutschland gefordert (Bundestagsdrucksache 17/14676).

Edward Snowden eine sichere Aufnahme in Deutschland anzubieten, ist nicht nur ein Gebot der Humanität. Es ist auch in unserem politischen Interesse, weil er uns wichtige Erkenntnisse über die massenhafte Ausspähung der Internet- und Telekommunikation durch die NSA und andere Geheimdienste liefern kann. Eine Vernehmung Snowdens ist nicht nur im Untersuchungsausschuss wichtig, sondern auch in den wegen der Ausspäh-Vorwürfe laufenden Strafermittlungsverfahren.

Eine Vernehmung Edward Snowdens in Russland ist schon deshalb unmöglich, weil er das ausdrücklich ablehnt. Zudem wäre zu befürchten, dass er nicht frei und umfassend aussagen kann, denn dort steht unter dem Schutz russischen Behörden. Auch widerspräche die dann zwangsläufig Einbindung russischer Behörden deutschen und US-amerikanischen Geheimhaltungsinteressen. Und gerade mit Blick auf die Kontrollfunktion des Untersuchungsausschusses ein großer Unterschied, ob ein bestellter Ermittlungsbeauftragter Edward Snowden vernähme oder aber die Abgeordneten des Deutschen Bundestages.

Eine Rechtsgrundlage für die Aufnahme bietet unter anderem § 22 des Aufenthaltsgesetzes. Danach kann für die Aufnahme eines Menschen aus dem Ausland aus „völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen“ eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden oder das Bundesministerium des Innern kann „zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland“ die Aufnahme erklären.