Betreuungsrecht: Endlich im Sinne der UN-BRK reformieren

[01.08.2018]  Schriftliche/mündliche Fragen

Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hatte bereits 2015 eine Reform des deutschen Betreuungsrechts angemahnt. Vor allem die „ersetzende Entscheidung“ eines rechtlichen Betreuers für die betreute Person müsse abgeschafft und durch ein System der „unterstützten Entscheidung“ ersetzt werden.

Immerhin läuft seit Juni unter Führung des Bundesjustizministeriums (BMJV) der Diskussionsprozess „Selbstbestimmung und Qualität im Betreuungsrecht“. Dabei ist die Beteiligung von Betroffenen besonders wichtig. Auf meine Nachfrage teilte das BMJV mit, welche Vertreterinnen und Vertreter behinderter Menschen beteiligt sind:
– Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V.
– Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
– Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V.
– Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. – ISL
– Kellerkinder e.V.
– Sozialverband Deutschland
– Sozialverband VdK Deutschland e.V.

Bis Herbst 2019 sollen in vier verschiedenen Arbeitsgruppen Vorschläge zur Reform des Betreuungsrechts erarbeitet werden. Ich hoffe sehr, dass dieser Beteiligungsprozess zu einem besseren Ergebnis führt, als dies beim Bundesteilhabegesetz der Fall war.

Eine weitere große Baustelle: Seit 2005 wurden die Vergütungssätze für rechtliche Betreuer nicht mehr angehoben. Ohne angemessene Vergütung aber können Betreuerinnen und Betreuer sowie Betreuungsvereine keine gute Arbeit leisten. Insbesondere die Betreuungsvereine, die auch viele ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer schulen und beraten, sind von der zu geringen Bezahlung betroffen. Einigen droht sogar das Aus. Deshalb müsste die Bundesregierung eigentlich schnell handeln und die Vergütungssätze erhöhen. Doch auf meine Nachfrage bekam ich nur die vage Antwort, dass das BMJV derzeit mit den Ländern sondiere, wie es zügig zu einer Anpassung der Vergütung kommen könne.

Eigentlich sollte die Vergütungserhöhung schon vor einem Jahr kommen. Ein entsprechendes Gesetz hatte der letzte Bundestag noch im Sommer 2017 beschlossen. Da aber die Länder viel zu spät in das Gesetzesvorhaben involviert wurden, konnte sich der Bundesrat vor Ablauf der Wahlperiode nicht mehr damit befassen. Das muss die Bundesregierung jetzt besser machen. Die Vergütungserhöhung ist schon lange überfällig.