Keine Arbeitsassistenz für Nebenjobs: Selbstbestimmt ist anders

[13.09.2017]  Schriftliche/mündliche Fragen

Behinderte Menschen, die – zum Beispiel neben dem Studium – ein paar Stunden die Woche arbeiten möchte, um sich etwas dazu zu verdienen, bekommen dafür keine Arbeitsassistenz, auch wenn sie nötig wäre. Anspruch auf Arbeitsassistenz nämlich hat nur, wer mehr als 15 Stunden pro Woche berufstätig ist. Für einige behinderte Menschen wird so ein Zuverdienst unmöglich gemacht.

Ich habe nachgefragt, welchen Handlungsbedarf die Bundesregierung hier sieht. Die Antwort: Keinen. Denn „[die] Förderung soll sich (…) auf Beschäftigungsverhältnisse konzentrieren, die dazu geeignet sind, zur dauerhaften Bestreitung zumindest eines wesentlichen Teils des Lebensunterhalts beizutragen.“ So schön es ist, dass sich die Bundesregierung um den Lebensunterhalt behinderter Menschen sorgt, die Art und Weise ist bevormundend. Teilhabeleistungen sollen Menschen mit Behinderungen schließlich ein Leben nach ihren Vorstellungen ermöglichen, sie sollen die Vorstellungen aber nicht lenken.

Wer nicht im größeren Umfang berufstätig sein kann oder will, wird so daran gehindert, überhaupt zu arbeiten. Das hat finanzielle wie soziale Folgen: Es können keine (Berufs-)Erfahrungen gesammelt und keine Netzwerke geknüpft werden. Auch der Tag ist weniger strukturiert. Und wenn die Rente oder eine Sozialleistung zum Lebensunterhalt nicht ausreicht, schlägt so ein faktisches Arbeitsverbot auch finanziell zu Buche.

Wenn die Regierung will, dass behinderte Menschen auskömmliche Einkommen haben, soll sie für Löhne, Renten und BAföG-Sätze sorgen, die zum Leben reichen, und deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Denjenigen die notwendige Assistenz zu verweigern, die sich etwas dazu verdienen müssen oder wollen, ist bevormundend und diskriminierend!