Persönliche Assistenz muss auch im Krankenhaus finanziert werden

[04.06.2018]  schriftliche/mündliche Fragen

Behinderte Menschen, die dauerhaft von einem persönlichen Assistenten im Alltag unterstützt werden, benötigen diese Unterstützung meistens auch während eines Krankenhausaufenthaltes. Finanziert wird das aber nur in bestimmten Fällen. Das kann fatale Folgen haben. Ändern möchte die Bundesregierung trotzdem nichts.

Persönliche Assistentinnen und Assistenten unterstützen bei der Körperpflege, bei der Kommunikation, der Ernährung, der Mobilität und überall dort, wo sie gebraucht werden. Behinderte Menschen, die mit Persönlicher Assistenz leben, arbeiten ihre Assistentinnen und Assistenten ein, so dass ein Vertrauensverhältnis entsteht und die Assistenzkräfte genau wissen, was sie tun müssen, um Schmerzen zu vermeiden und Selbstbestimmung zu ermöglichen.

Auf meine Nachfrage, ob Assistenzkosten auch im Krankenhaus grundsätzlich übernommen werden sollten, zeigt die Bundesregierung zunächst Problembewusstsein: So seien „besonders bei Personen, die wegen ihrer Behinderung dauerhaft auf eine persönlich Assistenz angewiesen sind, Defizite in der pflegerischen Versorgung in Akutkrankenhäusern aufgetreten“. Trotzdem möchte sie nicht für alle Abhilfe schaffen.

Nur wer seine Assistenzkräfte über das sogenannte Arbeitgebermodell selbst eingestellt hat und nicht mit einem ambulanten Dienst zusammenarbeitet, darf von ihnen ins Krankenhaus begleitet werden. Das ist absurd, denn der Bedarf besteht ja unabhängig von der Beschäftigungsform der Assistenzkräfte. Er orientiert sich an der Beeinträchtigung: Wer nur mit Unterstützung essen kann, braucht diese Unterstützung, ob sie nun von selbst eingestellten Assistenzkräften oder von Angestellten eines ambulanten Dienstes geleistet wird. Im Krankenhaus kann es dramatische Folgen haben, wenn die notwendige Assistenz fehlt. Unnötige Schmerzen, Kommunikationsprobleme und vermeidbare Notsituationen sind denkbar.

Die Bundesregierung möchte trotzdem weiterhin nur das Arbeitgebermodell begünstigen, weil der behinderte Mensch als Arbeitgeber/in gegenüber den Assistenzkräften besonders vertraglich verpflichtet sei. Das aufgebaute „eigene Pflegesystem“ solle aufrechterhalten werden können, wenn der Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin im Krankenhaus ist. Alle anderen können zwar eine Begleitperson (beispielsweise eine Verwandte oder einen Freund) mitnehmen, sofern das medizinisch notwendig ist. Doch für behinderte Menschen, deren Assistenz durch ambulante Dienste abgedeckt wird, ist das keine Lösung. Denn die Kosten für die Assistenzkraft werden bei diesem Modell nicht finanziert.

Persönliche Assistenz muss im Krankenhaus für alle zur Verfügung stehen, die sie benötigen. Wie die Assistenz arbeitsrechtlich geregelt ist, darf nicht das Unterscheidungskriterium sein.