Menschen bei der Auseinandersetzung mit dem Tod unterstützen

[17.05.2018]  Schriftliche/mündliche Fragen

Die Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod ist nicht einfach und sofern gewünscht, sollte sich jeder dabei unterstützen und beraten lassen können. Wer in einem Pflegeheim lebt oder in einer Einrichtung der Behindertenhilfe, kann sich leider nicht darauf verlassen, die passende Hilfe zu finden. Die Bundesregierung zeigt sich uninteressiert und kenntnislos.

Ende 2015 wurde mit dem Hospiz- und Palliativgesetz für Pflegeheime und Einrichtungen der Eingliederungshilfe die Möglichkeit eröffnet, ihre Bewohnerinnen und Bewohner dabei zu unterstützen, sich über ihre Wünsche an die medizinische, pflegerische, psychosoziale und ggf. seelsorgerische Unterstützung im Sterbeprozess klar zu werden. Diese werden dokumentiert, so dass ihnen entsprochen werden kann. Die Gesetzlichen Krankenkassen finanzieren diese sogenannte gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (in 2016 mit mehr als 460.000 Euro, in 2017 mit mehr als 1.000.000 Euro). Die Einrichtungen sind aber nicht verpflichtet, sie anzubieten.

Aus unserer Sicht sollte allen Bewohnerinnen und Bewohnern solcher Einrichtungen die Versorgungsplanung angeboten werden. Daher habe ich gemeinsam mit meiner Kollegin Kordula Schulz-Asche die Bundesregierung gefragt, wie viele Einrichtungen dieses Angebot machen. Die Antwort zeigt, dass sie keinerlei Kenntnis über die Zahl der Angebote hat. Zudem ist es aus Sicht der Regierung unproblematisch, dass nicht alle gesetzlich versicherten Bewohnerinnen und Bewohner Unterstützung finden. Die Einrichtungen sollten selbst entscheiden, ob Bedarf bestünde.

Die Bundesregierung verweist darauf, dass sich Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe auch bei der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) beraten lassen könnten. An die Patientenberatung wird sich mit solchen Fragen allerdings kaum jemand wenden – nicht einmal die Website der UPD bietet den geringsten Hinweis darauf, dass man sich zu diesem Anliegen beraten lassen kann. Das Personal der UPD ist für das Angebot der Versorgungsplanung nicht geschult. Wer aufgrund des Alters oder einer Beeinträchtigung Probleme bei der Kommunikation hat, bleibt sowieso außen vor. Und eine Dokumentation der Wünsche, die Zusammenarbeit mit den Einrichtungen, all das bietet die UPD nicht an.

Die gesundheitliche Versorgungsplanung droht so zum Schaufenster-Projekt zu verkommen. Das ist tragisch, denn sie bietet Menschen Unterstützung in Zeiten, in denen sie sehr verletzlich sind.