Tarnidentitäten von W. Mauss 30 Jahre nicht kontrolliert

[18.01.2018]  Schriftliche/mündliche Fragen

Offensichtlich überprüft das Bundeskriminalamt (BKA) den Gebrauch von Tarnidentitäten nur äußerst lax. Erst durch die Medienberichterstattung über die „Panama Papers“ wurde das BKA darauf aufmerksam, dass Ex-Agent Werner Mauss 30 Jahre alte Tarnidentitäten zur Steuerhinterziehung nutzt. Damit hatte das BKA ihn und seine Familie in den 1970er und 1980er Jahren ausgestattet bzw. das veranlasst.

Zwar endete die Zusammenarbeit 1987 und seitdem gibt es laut BKA keine Gefährdung mehr für Werner Mauss und seine Familie, die Tarnpersonalien rechtfertigen würde. Kontrolliert hat das BKA das aber nicht. Deshalb hat die zuständige Verbandsgemeinde im Landkreis Cochem-Zell die Ausweisdokumente (mit den Tarnidentitäten) immer wieder verlängert. Auch die Verbandsgemeinde hat offenbar nie sein Anliegen geprüft.

Im Fall einer weiteren Tarnidentität, die vom niedersächsischen Verfassungsschutz ausgestellt wurde, haben sich sogar Manfred Schnur, CDU-Landrat des Kreises Cochem-Zell, und Peter Bleser, örtlicher CDU-Bundestagsabgeordneter und ehemals Landesschatzmeister der CDU Rheinland-Pfalz, 2014 bei einer anderen Verbandsgemeinde auf eine Verlängerung der Tarnidentität gedrungen. Angesichts der Spenden von Werner Mauss an die CDU Cochem-Zell sowie den Landesverband und der engen persönlichen Verbindung zwischen Werner Mauss und Peter Bleser stellt sich die Frage, ob es hier nicht einen Deal gab: Tarnidentitäten gegen Parteispenden?

Hinsichtlich der Tarnidentitäten wurde das BKA jedenfalls erst aufgrund der Medienberichte aktiv: Im Februar 2017 hat es alle deutschen Sicherheitsbehörden angeschrieben, um zu klären, ob Tarnidentitäten für Werner Mauss nach wie vor notwendig seien. Da das nicht der Fall war, forderte das BKA die Tarnidentitäten zurück – nach über 30 Jahren. Das wirft ein fatales Bild auf den Umgang des BKA mit Tarnidentitäten.