Triage-Gesetzentwurf: ethische und verfassungsrechtliche Dimension beleuchten

[26.09.2022]  Artikel
Auf dem Bild sieht man ein leeres Krankenhausbett.
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Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber verpflichtet Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen dass Menschen mit Behinderungen in einem Triage-Fall nicht benachteiligt werden. Hintergrund war eine Klage von behinderten und chronisch kranken Menschen im Sommer 2020, die befürchten, wegen ihrer Behinderung oder Vorerkrankung nicht intensivmedizinisch behandelt zu werden, falls pandemiebedingt die Krankenhauskapazitäten nicht für alle Patient*innen ausreichen sollten.

Doch der Gesetzentwurf, den das Bundesgesundheitsministerium vorgelegt hat, erfüllt die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts aus meiner Sicht nicht. Knackpunkt ist das derzeit vorgesehene Kriterium der „aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit“, um knappe intensivmedizinische Behandlungskapazitäten zuzuteilen. Dieses Kriterium ist ein Einfallstor, um das Überleben der fittesten Personen zu sichern und „schwächere“ Personen wie alte und behinderte Menschen zu benachteiligen.

Mein Kommentar zum Triage-Gesetzentwurf auf: observer-gesundheit.de