Im Petitionsausschuss beschäftige ich mich seit einiger Zeit intensiv mit Petitionen ehemaliger Heimkindern, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrien misshandelt wurden. Bis heute sind Unrecht und Leid, das sie erfahren haben, nicht gesellschaftlich anerkannt.
Ehemalige Heimkinder haben 2006 mehrere Petitionen an den Petitionsausschuss des Bundestages gerichtet. Darin schilderten sie massive Misshandlungen und Menschenrechtsverletzungen, die sie vor allem in der Zeit von 1945 bis 1975 in kirchlichen und staatlichen Heimen erlebt haben. Nach einer Anhörung der Betroffenen wurde der „Runde Tisch Heimerziehung“ (2009-2011) eingerichtet. Dieser beschäftigte sich allerdings nur mit Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe – und nicht auch mit Heimen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Der im Juni 2011 im Bundestag verabschiedete Antrag „Opfern von Unrecht und Misshandlungen in der Heimerziehung wirksam helfen“ (BT-Drs.: 17/6143) nennt zwar ausdrücklich auch Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie und fordert die Bundesregierung auf, im Einvernehmen mit den Ländern auch für diese Personengruppen Regelungen für Hilfen zu finden. Doch bis heute ist das nicht geschehen.
Die bisher eingerichteten Fonds „Heimerziehung West“ und „Heimerziehung DDR“ kommen nur ehemaligen Heimkindern aus Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zugute. Kinder aus Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien sind nicht antragsberechtigt.
Bund und Kirchen haben inzwischen signalisiert, dass sie sich an einem Fonds auch für diese Heimkindergruppe beteiligen wollen. Doch zu meiner maßlosen Enttäuschung haben sich die Arbeits- und Sozialminister der Länder auf ihrer Konferenz Ende November gegen einen Fonds ausgesprochen.
Den ehemaligen Heimkindern aus Einrichtungen der Behindertenhilfe und Kinderpsychiatrien geht es aber nicht nur um eine finanzielle Entschädigung. Die Petitionen fordern vor allem auch, eine gesellschaftliche Anerkennung des Unrechts und Leids mittels einer Anhörung im Bundestag und der Aufarbeitung durch Wissenschaftler und Juristen.
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