Teilhabestärkungsgesetz: Kein großer Wurf

[20.04.2021]  Anhörung

Der Gesetzentwurf zum Teilhabestärkungsgesetz enthält einige gute Regelungen, jedoch greift er an vielen Stellen zu kurz – so der Tenor der Sachverständigen bei der Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales am 19. April.

Im Rahmen der Anhörung wurde neben dem Gesetzentwurf zum Teilhabestärkungsgesetz auch sechs weitere Anträge der Oppositionsparteien behandelt, u.a. unser Antrag „Sozialstaat auf Augenhöhe – Zugang zu Teilhabeleistungen verbessern“. Hauptkritikpunkte am Entwurf zum Teilhabestärkungsgesetz waren, dass überfällige Nachbesserungen beim Bundesteilhabegesetze sowie dringend notwendige Regelungen. So fehle beispielsweise – trotz jahrelanger Diskussion darüber – eine Regelung die sicherstellt, dass jeder behinderte Mensch seine Assistenzperson mit ins Krankenhaus nehmen kann. Es solche gesetzliche Klarstellung sei absolut notwendig, so der Inklusionsaktivist Constantin Grosch: „Eine Regelungsmöglichkeit wäre über das SGB IX.“ Nancy Poser von der Selbsthilfe-Initiative Ability Watch betonte: „Für den Betroffenen ist wichtig, dass die Hilfe so weiterläuft wie zu Hause, dass ich nicht wenn ich ins Krankenhaus muss, mir erstmal Gedanken machen muss wo ich den Antrag stellen muss.“
Weiteren Nachbesserungsbedarf sieht Grosch beim Thema Barrierefreiheit. Eine umfassende Barrierefreiheit – insbesondere in der Privatwirtschaft – sei hochrelevant, „weil es die Grundvoraussetzung für die Teilhabe an der Gesellschaft ist.“ Das Teilhabestärkungsgesetz müsse genutzt werden, private Anbieter zur Barrierefreiheit zu verpflichten. Eine Selbstverpflichtung reiche nicht.

Der Gesetzentwurf versäume es auch, entscheidende Mängel am Bundesteilhabegesetz zu beheben. So müsse dringend die Anrechnung von Einkommen und Vermögen aufgehoben werden, so Nancy Poser und veranschaulichte das Problem an einem eigenen Beispiel: Aufgrund der Vermögensanrechnung müsse sie ein Jobangebot ausschlagen, bei dem sie für einige Jahre in ein anderes Bundesland ziehen und dort eine Wohnung anmieten müsse. „Doch das geht nicht, weil mein selbstgenutztes Wohneigentum dann weg wäre. Das müsste ich als Vermögen verwerten.“ Hinter dieser Regelung stecke die „überkommene Vorstellung, dass Teilhabeleistungen kein Nachteilsausgleich sind, sondern eben eine soziale Hilfe, für die man arm sein muss“, kritisierte sie.

Starker Kritik wurde auch an den geplanten Regelungen zu Assistenzhunden geübt, insbesondere an der Unterscheidung zwischen Blindenführhunden und Assistenzhunden. Diese führe dazu, dass Assistenzhunde – anders als Blindenführhunde – von der Finanzierung durch Sozialleistungsträger ausgeschlossen bleiben.

Der grüne Antrag „Sozialstaat auf Augenhöhe – Zugang zu Teilhabeleistungen“ wurde in der Anhörung positiv bewertet. Die Defizite beim Zugang zu Teilhabeleistungen aufzuheben, sei auch mit Blick auf Gewaltschutz nötig, so Grosch. Denn Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen leben oder ambulant unterstützt werden und Gewalt erleben, brauchen die Möglichkeit ganz schnell und unbürokratisch eine andere Assistenz oder Pflege zu erhalten. „Wenn sie erst einen langwierigen Antragsprozess durchführen müssen, dann werden sie in der ganzen Zeit weiterhin die Gewalt erleben. Da müssten wir zu schnellen Verfahren kommen.“

Unsere Änderungsanträge zum Teilhabestärkungsgesetz:

Änderungsantrag zum Entwurf eines Teilhabestärkungsgesetz zur Regelung der Assistenz im Krankenhaus, Bundestags-Drucksache 19/28846, 21.04.2021

Änderungsantrag zum Entwurf eines Teilhabestärkungsgesetz für Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft, Bundestags-Drucksache 19/28847, 21.04.2021

Weitere Informationen dazu: » Antrag „Sozialstaat auf Augenhöhe – Zugang zu Teilhabeleistungen verbessern“