Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ kaum bekannt

[14.06.2018]  schriftliche/mündliche Fragen

Menschen, die als Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrien Unrecht und Leid erfahren haben, können sich seit Anfang 2017 an die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ wenden. Doch die Stiftung und die Unterstützungsleistungen, die sie bietet, sind bei den meisten Betroffen noch unbekannt: Lediglich rund 6.400 ehemalige Heimkinder haben sich bisher an die Stiftung gewandt, nur gut 2.200 Betroffene bekamen Unterstützungsleistungen ausgezahlt, so die Antwort der Bundesregierung auf meine Fragen. Das sind verschwindend wenige angesichts von geschätzt 97.000 Berechtigten.

Das liegt vermutlich auch daran, dass die allermeisten Betroffenen bis heute in Einrichtungen leben und über die üblichen Informationskampagnen (Internet, Presse, Flyer) nicht erreichbar sind. Außerdem ist es für viele Menschen aus dieser Personengruppe ohne Unterstützung aus dem persönlichen Umfeld oder von Seiten der Einrichtung nicht möglich, einen Antrag zu stellen.

Um mehr Betroffene zu erreichen, muss die Frist zur Antragstellung bei der Stiftung unbedingt verlängert werden. Und wenn es in Einrichtungen auch nur einen Fall von Misshandlung oder Gewalt gab, müssen diese Einrichtungen verpflichtet werden, selbst aktiv herauszufinden, inwieweit es weitere Betroffene gibt, und auf diese direkt zuzugehen.

Eine Verlängerung der Antragsfrist ist auch deshalb dringend nötig, weil wir bislang keinen Schimmer haben, wie viele Menschen in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien Opfer von Medikamententests wurden und in welchen Einrichtungen das geschehen ist. Unter Umständen muss der Aufarbeitungsprozess und die Frage der finanziellen Leistungen an die Opfer nochmal neu aufgerollt werden.

 

Hintergrund:
Die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ hat am 1.1.2017 ihre Arbeit aufgenommen. Die Frist zur Beantragung der Unterstützungsleistung soll am 31. Dezember 2019 enden.
Laut „Machbarkeitsstudie“ (BMAS-Forschungsbericht 466) könnten rund 97.000 Frauen und Männern zur Anmeldung bei der Stiftung berechtigt sein.

 

Weitere Informationen dazu: » PM zur Errichtung der Stiftung "Anerkennung und Hilfe"